Das Protokoll der Jahreshauptversammlung wird zukünftig über die Homepage veröffentlicht, um es allen Mitgliedern zeitnah nach der Versammlung zugänglich zu machen (bislang erschien es immer erst in den Vereinsmitteilungen des Folgejahres).
Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt eine vierwöchige Frist, innerhalb derer Einwände bzw. Korrekturwünsche derjenigen Vereinsmitglieder, die an der Versammlung teilgenommen haben, geltend gemacht werden können.
Diese Einrede muss schriftlich an die Vereinsadresse erfolgen.
Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist gilt das veröffentlichte Protokoll als angenommen bzw. genehmigt.
Hier geht es zu Download des Protokolls.
Die Veröffentlichung erfolgte am 10.04.2017, die Einspruchsfrist endet am 08.05.2017 (Posteingang Geschäftsstelle).