Das Protokoll der Jahreshauptversammlung wird über die Homepage veröffentlicht, um es allen Mitgliedern zeitnah nach der Versammlung zugänglich zu machen.
Mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung beginnt eine vierwöchige Frist, innerhalb derer Einwände bzw. Korrekturwünsche derjenigen Vereinsmitglieder geltend gemacht werden können, die an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben.
Die Veröffentlichung erfolgte am 06.04.2018, die Einspruchsfrist endet am 04.05.2018 (Posteingang Geschäftsstelle).
Der Einspruch muss schriftlich an die Vereinsadresse erfolgen.
Nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist gilt das veröffentlichte Protokoll als angenommen bzw. genehmigt.
Hier geht es zu Download des Protokolls: