Stellungnahme des Vorstands zur aktuellen Situation

Liebe Vereinsmitglieder,

am 13. März 2020 haben wir den Sportbetrieb auf Empfehlung der Bundes- und Landesregierung, des Landessportbund Niedersachsen und der Sportfachverbände eingestellt. Seit dem 17. März 2020 hat sich die rechtliche Situation, durch den Erlass der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade geändert. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, sowie der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen sind verboten.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Folgen sind für uns alle sehr schwer zu ertragen, teilweise sogar unerträglich. Die neue Situation stellt uns vor völlig neue Fragen und besondere Herausforderungen. Insbesondere die Fragen: Wie können wir unseren Sportbetrieb nach Ablauf der Allgemeinverfügung und dem Kontaktverbot für alle unsere Altersklassen wieder aufnehmen und sicher gestalten. Wie wirkt sich die Krise auf den Wettkampf- oder Spielbetrieb unserer Sparten aus und wie und wann können unsere Bauprojekte -Kunstrasenplatz und Sportvereinszentrum- umgesetzt werden.

Uns ist allerdings auch bewusst, dass wir als Sportverein mit über 3.000 Mitgliedern einen solidarischen Beitrag leisten müssen, um die Verbreitung des Corona-Virus soweit wie möglich einzudämmen. Nur wenn uns das zusammen gelingt, können wir bald wieder gemeinsam zusammenkommen und Sport treiben.

In dieser besonderen Situation ergeben sich für unsere Mitglieder, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fragen, die wir hier beantworten möchten:

Mitgliedsbeiträge

Als Sportverein unterscheiden wir uns von anderen Sport- und Freizeitanbietern. Der Beitrag stellt nach den vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann. Sie fallen nicht unter das Prinzip Leistung – Gegenleistung, wie es bei kommerziellen Anbietern oder dem Kauf von Waren und Dienstleistungen der Fall ist. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von den Mitgliedern selbst in der Mitgliederversammlung festgelegt und ist daher unabhängig von der Nutzung oder Nutzungsmöglichkeit des Sportangebots zu entrichten. Auch wenn aktuell der Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist. Darüber hinaus sind die Beiträge so kalkuliert, dass unteranderem Kosten berücksichtigt sind, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Verbandsabgaben, Versicherungsbeiträge, Gehälter oder Mieten. Eine Aussetzung oder Rückzahlung widerspräche sowohl dem Gesetz als auch unserer Satzung und würde die Gemeinnützigkeit des TuS gefährden.

Aus diesem Grund werden wir auch in den kommenden Monaten die Beiträge wie gewohnt einziehen. Eine Ausnahme sieht unsere Satzung nur in persönlichen Notlagen vor, dann ist im Einzelfall eine Stundung oder ein Erlass denkbar. Hierzu wendet Euch bitte per Mail an die Geschäftsstelle.

Übungsleiterinnen, Übungsleitern und Personal

Unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter und ihr Engagement sind für unseren Verein von großer Bedeutung! Ein Großteil von ihnen erhält für das Engagement eine Aufwandsentschädigung oder hat einen Minijob. Einige von ihnen planen dieses Geld fest ein und sind auf diese Einnahmen angewiesen. Gleichzeitig sind wir als Sportverein angehalten mit den, durch unsere Mitglieder uns zur Verfügung gestellten Beiträgen sparsam zu haushalten und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Grundsätzlich sind wir bei den Festangestellten an die arbeitsrechtlichen Bestimmungen gebunden. Wir entscheiden im Vorstand bzw. gemeinsam mit den Spartenleitungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ob und wie ein Arbeitseinsatz erfolgen kann, ob Überstunden ab- oder Minusstunden aufgebaut werden können oder der Jahresurlaub genutzt werden kann. Für unsere sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden wir im April Kurzarbeit beantragen. Minijobber fallen nicht in diese Kategorie, so dass wir im gemeinsamen Gespräche einen gemeinsamen Weg finden werden.

Anders sieht es aus mit den ehrenamtlichen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die eine Aufwandsentschädigung bekommen. Hier wird nochmal unterschieden zwischen Übungsleiterinnen und Übungsleitern, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten oder nach Stundennachweis abgerechnet werden. Für den Monat März haben wir die vereinbarten Honorare ausgezahlt. Mit den pauschal bezahlten Übungsleiterinnen und Übungsleitern haben wir für die darauffolgenden Monate eine Aussetzung des Honorars besprochen. Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit Stundenabrechnung werden nach tatsächlich gegebenen Stunden abgerechnet. Einen Aufwendungsersatz darf nicht für eine nicht erbrachte Leistung gezahlt werden. Damit würden wir unsere Gemeinnützigkeit gefährden.

Alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter unseres Vereins sind das wichtigste Gut unseres TuS Harsefeld. Ohne Euch ist der TuS nicht das was er ist – ein toller Verein! Wir werden alles rechtlich Mögliche und finanziell Leistbare tun, um mit Euch den Sportbetrieb wieder aufzunehmen.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung war für den 13. März 2020 geplant. Die Versammlung wird vor den Sommerferien neu angesetzt werden. Da die Dauer der Einschränkungen und damit die wirtschaftlichen Folgen für den Verein noch nicht absehbar sind, wird die Mitgliederversammlung darüber beschließen müssen, ob eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge notwendig ist. Diese Anpassung kann nach oben oder unten erfolgen, von Dauer oder zeitlich befristet sein. Darüber hinaus wird die Mitgliederversammlung darüber beschließen müssen, ob ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter, z. B. durch einmalige Erhöhung der Honorare ihre Verdienstausfälle zumindest teilweise ausgeglichen bekommen.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle ist bis zum Ablauf der Allgemeinverfügung für den Publikumsverkehr gesperrt. Anfragen werden unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unseren üblichen Geschäftsstellenzeiten telefonisch oder per Mail beantwortet.

Öffnungszeiten:

montags             15.00 – 18.00 Uhr

mittwochs         9.00 – 12.00 Uhr

donnerstags      16.00 – 19.00 Uhr

Auch wenn es gerade schwierig erscheint, wir werden die kommende Zeit gemeinsam überstehen. Dafür ist es wichtig, dass wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten und soziale Kontakte einschränken bzw. vermeiden und zu Hause bleiben. Auch wenn es schwer fällt in den kommenden Wochen auf das sportliche und soziale Miteinander zu verzichten, nur so können wir schnell wieder zusammenkommen und gemeinsam Sport treiben.

Wir bedanken uns für Euer Verständnis und wünschen Euch dennoch eine schöne Osterzeit und viel Kraft und Gesundheit diese Krise gut zu überstehen!

Mit sportlichen Grüßen

Euer Vorstand des TuS Harsefeld