Corona hat uns immer noch im Griff und der TuS Harsefeld setzt sich aktiv mit der Bekämpfung der Pandemie und den Folgen auseinander.
Ab Montag, 13.09.2021 gilt für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen (Sporthallen, Sporträume, Umkleiden am Sportplatz, Tennishaus, Schwimmhallen, Eishalle, etc.) die 3G-Regel. Der Zutritt zu den Räumen wird ausschließlich Personen gewährt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Dies betrifft Trainer, Betreuer, Sportler, Eltern, Zuschauer, Funktionäre, etc. Die 3G-Regel gilt unabhängig von der Entwicklung des Inzidenzwerts oder Warnstufen.
Um Zutritt zu den Sportstätten zu erhalten, ist der Impf-, Genesenen– oder ein Test-Nachweis erforderlich. Um das Prozedere zu erleichtern, erfassen die Übungsleiter das Datum der letzten Schutzimpfung oder des Genesenen-Nachweises auf freiwilliger Basis.
Als Tests werden anerkannt der PCR-Test (48 Stunden gültig) und ein PoC-Antigen-Schnelltest (24 Stunden gültig). Ein Selbsttest (unter Aufsicht) wird aus organisatorischen Gründen nicht angeboten und akzeptiert. Wir weisen darauf hin, dass ab dem 11.10.2021 die kostenlosen Bürgertests wegfallen. Deshalb empfehlen wir dringend sich impfen zu lassen!
Darüber hinaus werden die Kontaktdaten elektronisch oder schriftlich erfasst.
Die aktuellen Öffnungszeiten (Stand: 08.09.2021) unserer Teststation in der Jahnstraße sind wie folgt:
Mo.– Do. 8.00 – 10.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr
Fr. 7.00 – 19.00 Uhr
Sa. 8.00 – 13.00 Uhr
So. 8.00 – 10.00 Uhr
Die 3G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche, die in der Schule getestet werden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Für Rückfragen steht das Team der TuS Geschäftsstelle gerne unter 04164-2444 oder info@tus-harsefeld.de zur Verfügung. Wir weisen an dieser Stelle allerdings auch darauf hin, dass wir von unserem Hausrecht gebrauch machen. Dementsprechend bitten wir um einen sachlichen und angemessenen Ton im Gespräch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Übungsleiterinnen und Übungsleitern.